Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen.
Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt. Das Verwaltungsrecht regelt nicht nur die hierarchischen Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zu dem einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen den einzelnen Behörden untereinander.

Die Rechtsanwaltskanzlei Baum vertritt vorwiegend Behörden und Träger öffentlicher Aufgaben und ist daher besonders geschult darin die Verfahren ergebnisorientiert zu einem befriedigenden aussergerichtlichen Ende zu führen.
Gerne werden auch Mandate von Privatpersonen übernommen, da das öffentliche Recht beiden Seiten Spielräume gibt, welche durch erfahrene Spezialisten ausgenutzt werden können.

Durch die lange Lehrerfahrung im Rahmen der Ausbildung zum gehobenen Dienst des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bieten wir gerade im Bereich der Schnittstellen zum Strafrecht einen Blick über den Tellerrand und damit die Möglichkeit auch vielleicht zunächst fernliegende Möglichkeiten der Erledigung des Streitfalles zu erreichen.

Vergütung

Über die für anfallenden Kosten wird in der Regel - in jedem Fall vorab - eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, sodass niemals im Nachhinein finanzielle Überraschungen auf Sie zukommen können. Hier ist Transparenz nicht Pflicht sondern Kür und eine erste vertrauensbildende Massnahme.

Rechtsanwaltskanzlei Baum
Fachanwalt für Strafrecht

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